Rechtsprechung
EuGH, 14.07.1994 - C-32/93 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Webb / EMO Air Cargo
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1
Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Entlassung einer Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit, jedoch zunächst zur Vertretung einer anderen, im Mutterschaftsurlaub befindlichen ... - EU-Kommission
Webb / EMO Air Cargo
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg; Entlassung einer auf unbestimmte Zeit eingestellten Arbeitnehmerin als Mutterschaftsurlaubsvertreterin, die diese Vertretung nicht gewährleisten kann, weil ...
- Judicialis
EWGVtr Art. 177; ; RL 76/207 Art. 2 Abs. 1; ; RL 76/207 Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit, jedoch zunächst zur Vertretung einer anderen, im Mutterschaftsurlaub befindlichen ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 76/207/EWG
Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Vertretung einer im Mutterschaftsurlaub befindlichen Beschäftigten - Schwangerschaft der Vertreterin - Unzulässigkeit der Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses wegen der Schwangerschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93
- EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
Papierfundstellen
- EuGHE I 1994, 3567
- NJW 1995, 123 (Ls.)
- NZA 1994, 783
- BB 1994, 1998
- DB 1994, 1522
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt
Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
19 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark ° im folgenden: Urteil Hertz °, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13) entschieden und in seinem Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15) bestätigt hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen deren Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. - EuGH, 12.07.1984 - 184/83
Hofmann / Barmer Ersatzkasse
Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
20 Ausserdem ist in Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207, der den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz zum einen die Berechtigung des Schutzes der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die Berechtigung des Schutzes der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, anerkannt (…Urteil Habermann-Beltermann, a. a. O., Randnr. 21, und Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25). - EuGH, 08.11.1990 - 179/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening
Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
19 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark ° im folgenden: Urteil Hertz °, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13) entschieden und in seinem Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15) bestätigt hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen deren Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
- EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Für diesen Zeitraum sieht Art. 10 der Richtlinie 92/85 keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen vor, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 27, und Paquay, Randnr. 31). - BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung
2 Abs. 1 iVm. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG schließen darüber hinaus die Entlassung einer Arbeitnehmerin aus, die auf unbestimmte Zeit eingestellt wurde, um zunächst eine andere Arbeitnehmerin während deren Mutterschaftsurlaubs zu vertreten, und diese Vertretung nicht gewährleisten kann, weil sie selbst kurz nach der Einstellung schwanger wird (EuGH 14. Juli 1994 - Rs. C-32/93 - Carole Louise Webb/EMO Air Cargo 'AUK'S ltd. - EuGH, 04.10.2001 - C-109/00
Tele Danmark
Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13; vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 15, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 19).
- EuGH, 19.06.2014 - C-507/12
Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Schwangerschaft eindeutig von einer Krankheit zu unterscheiden ist, da der Zustand der Schwangerschaft nicht mit einem krankhaften Zustand vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Webb, C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …
Die gegenteilige Auslegung nähme den Bestimmungen der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 26). - EuGH, 22.02.2018 - C-103/16
Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt …
In Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass eine schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, hat der Unionsgesetzgeber in Art. 10 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verfügt hat (Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 21, …und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 60). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06
Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf …
45 - Urteile Merino Gómez (in Fn. 24 angeführt, Randnr. 32), vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41), vom 30. April 1998, Thibaut (C-136/95, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25), vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann (C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), und vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25). - EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Brown
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt eine Entlassung wegen Schwangerschaft oder aus einem im wesentlichen auf der Schwangerschaft beruhenden Grund eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, weil sie nur bei weiblichen Arbeitnehmern in Betracht kommt (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12; Urteil Hertz vom selben Tag, Randnr. 13; vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 15, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 19).Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Webb (Randnr. 20) festgestellt, daß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207, der den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, daß es im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz legitim ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, zu schützen.
Davon ausgenommen sind die nicht mit dem Zustand der Betroffenen in Zusammenhang stehenden Ausnahmefälle (vgl. Urteil Webb, Randnrn.
Andernfalls käme der der Frau während der Schwangerschaft vom Gemeinschaftsrecht gewährleistete Schutz nur denjenigen schwangeren Arbeitnehmerinnen zugute, die in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, so daß die Richtlinie 76/207 ihre praktische Wirksamkeit verlöre (vgl. Urteil Webb, Randnr. 26).
Wenn nämlich der Zustand der Schwangerschaft auch keineswegs einem krankhaften Zustand gleichzustellen ist (Urteil Webb, Randnr. 25), so kann es doch während der Schwangerschaft wie der Generalanwalt in Nummer 56 seiner Schlußanträge hervorgehoben hat zu Problemen und Komplikationen kommen, die die Frau zwingen, sich einer strengen ärztlichen Überwachung zu unterziehen und sich gegebenenfalls während der gesamten Schwangerschaft oder während eines Teils derselben in jeder Hinsicht zu schonen.
- EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Busch
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …
Das Urteil Webb befasste sich mit der Frage, ob eine Frau, die eingestellt worden war, um eine in Mutterschaftsurlaub befindliche Arbeitnehmerin zu ersetzen, und selbst schwanger wurde, nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG (der frühen Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Beschäftigung)(33) in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie Kündigungsschutz genoss.Vgl. auch Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay (…C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 30), vom 8. September 2005, McKenna (…C-191/03, EU:C:2005:513, Rn. 48), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 26), vom 30. Juni 1998, Brown (…C-394/96, EU:C:1998:331, Rn. 18), und vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 21).
Vgl. auch Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay (…C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 31), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 27), vom 30. Juni 1998, Brown (…C-394/96, EU:C:1998:331, Rn. 18), und vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 22).
32 Vgl. Urteil vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 4), und vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 12).
- EuGH, 26.02.2008 - C-506/06
EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE …
- EuGH, 11.10.2007 - C-460/06
Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01
Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
- EuGH, 30.09.2010 - C-104/09
Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter …
- EuGH, 19.11.1998 - C-66/96
Høj Pedersen u.a.
- LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18
Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00
Tele Danmark
- EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
Thibault
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-232/09
Danosa - Richtlinie 92/85/EWG - Anwendungsbereich - Mitglied des Vorstands einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12
Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
Kreil
- LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94
Mutterschaftsgeld: Berechnung
- EuGH, 29.05.1997 - C-400/95
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, acting on behalf of Larsson …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Mutterschaftsurlaub - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02
Alabaster
- ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04
Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96
Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08
Gassmayr
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
Mary Brown gegen Rentokil Ltd. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
Betriu Montull - Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99
Jiménez Melgar
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
Schnorbus
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
Mahlburg
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1997 - C-136/95
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés (CNAVTS) gegen …
- EGMR, 04.02.2021 - 54711/15
JURCIC v. CROATIA
- EGMR, 20.10.2020 - 33139/13
NAPOTNIK v. ROMANIA
- ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen …
- EuG, 26.10.1999 - T-51/98
Burrill und Noriega Guerra / Kommission